"Nachhaltigkeitsprämie Wald"
Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und als Reaktion auf deren wirtschaftliche Folgen im Juni dieses Jahres ein Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Mrd. Euro beschlossen. In diesem Rahmen stellt die Bundesregierung 700 Mio. Euro für den Sektor Forst und Holz bereit. Durch den Einsatz und das Engagement unserer Verbände ist es gelungen, dass aus diesem Topf 500 Mio. Euro direkt von den Waldbesitzern beantragt werden können, sofern die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung zertifiziert ist.
Waldbesitzer können einmalig einen Förderbetrag in Höhe von 100 Euro pro Hektar Wald erhalten.
Hierbei ist folgendes zu beachten:
Bevor Sie online den Antrag stellen stimmen Sie Ihre Daten mit uns ab und sorgen dafür, dass zuerst alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Erst wenn Sie alle erfoderlichen Unterlagen zusammen haben stellen Sie den Antrag online. Anderenfalls laufen sie in Gefahr, dass Ihr Antrag abgelehnt wird.
Voraussetzungen um die Nachhaltigkeitsprämie Wald beantragen zu können:
- Antragsberechtigt/Endbegünstigter ist der Waldeigentümer.
- Die Prämie ist eine De-minimis-Beihilfe. D. h. der Zuwendungsempfänger darf in einem Zeitraum von 3 Jahren in Summe nicht mehr als 200.000 € an Beihilfen erhalten, die unter die De-minimis-Regelung fallen (Beispiel für andere De-minimis-Beihilfen: Agrardiesel-Rückvergütung).
- Voraussetzung für den Erhalt der Nachhaltigkeitsprämie ist eine Zertifizierung der Waldfläche des Antragstellers. Für Mitglieder der WBV Westallgäu ist die Zertifizierung über die Mitgliedschaft gegeben und muss von uns bestätigt werden, die Zertifizierung muss 10 Jahre ab Antragstellung gehalten werden.
- Der Waldbesitz ist größer als 1 ha; es gilt also eine Bagatellgrenze von 100 Euro.
- Flächennachweis erfolgt über die Waldfläche aus dem Beitragsbescheid der SVLFG/Berufsgenossenschaft und der bei der WBV hinterlegten Waldfläche.
- Anträge sind online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) zu stellen.
Wir haben für Mitglieder auf unserer Homepage Formulare zum Download eingestellt
- Formular zum ausdrucken, von Hand ausfüllen, unterschreiben und zurücksenden (hier)
- Formular am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zurücksenden (hier)
Wir brauchen Ihre aktualisierten Daten um eine korekte Bescheinigung ausstellen zu können.
Wichtig ist, dass die Mitgliedschaft auf den selben Namen läuft, wie er im Adressfeld des SVLG Beschiedes steht.
Rechtlicher Hinweis: Diese oben angeführten Hinweise dienen ausschließlich Informationszwecken und begründen keine Rechte und Pflichten.


