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Aktuelles / Presse

Neues Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat zum 12. November 2022 ein Förderprogramm zum „Klimaangepassten Waldmanagement“ gestartet. Wer in den Genuss dieser Förderung kommen möchte muss 12 Kriterien erfüllen.

Für das neue Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) können Waldbesitzende ab dem 12. November 2022 Förderung beantragen. Die Anträge können ausschließlich online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) auf der folgenden Website www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden.
Für das neue, bundesweite Förderprogramm stehen bis zum Jahresende 2022 Fördermittel in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Diese Mittel fallen unter die De-minimis Regelung, d.h. jeder Antragsteller darf innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 200.000.-€ Fördermittel erhalten. Das Programm ist Teil der „Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement“ – dafür stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds 900 Millionen Euro im Rahmen der Finanzplanung bis zum Jahr 2026 bereit.
Gefördert werden mit dem „Klimaangepassten Waldmanagement“ kommunale und private Waldbesitzende, die sich – je nach Größe ihrer Waldfläche – dazu verpflichten, elf beziehungsweise zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements über zehn oder 20 Jahre einzuhalten. Wer gefördert wird, muss einen Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über die klimaangepasste Waldbewirtschaftung erbringen.
Waldbesitzende mit einer Waldfläche kleiner als 100 ha erhalten bei der Erfüllung von elf Kriterien max. 85.- EUR pro Hektar pro Jahr. Werden 5% der Waldfläche „freiwillig“ stillgelegt, dann erhöht sich der Betrag auf 100.- EUR pro Hektar pro Jahr. Die Bagatellgrenze liegt bei 100.- EUR pro Antrag. Wer also das 12. Kriterium freiwillig nicht erfüllt muss mindestens 1,18 ha Wald haben um in den Genuss der Förderung zu kommen.
Desweiteren reduziert sich der Förderbetrag, wenn andere öffentliche Förderprogramm auf dieser Fläche bereits erfolgten (z.B. Vertragsnaturschutz Wald).

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