Persönliche Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA genannt, kann keine Unfälle verhindern, sie soll in erster Linie Verletzungen verhindern. Zudem soll sie neagtive Einwirkungen wie Lärm, Staub, scharfe/rauhe Oberflächen, auf die zu schützende Person abhalten.
Inbesondere bei der Waldarbeit, die als eine der gefährlichsten Arbeiten gilt, ist das Unfallrisiko und die schwere der möglichen Verletzungen erheblich. Aus diesem Grund darf die Waldarbeit ohne die PSA nicht ausgeführt werden.
Was gehört zur PSA?
- Schutzhelm für Waldarbeit soll den Kopf vor herabfallenden Ästen schützen. Mit am Helm angebracht sind ein Gesichts- bzw. Augenschutz in Form eines hochklappbaren Visiers. Dieses kann aus Acrylglas oder einem feinen Drahtgewebe bestehen. Ebenfalls mit am Helm angebracht ist der Gehörschutz der den Läärm der Motorsäge und anderer Maschinen abhält und das Gehör vor Schaden schützt. DIN EN 397, 352 und 1731
- Eine Arbeitsjacke in Signalfarben um eine bessere Erkenn- und Sichtbarkeit zu gewährleisten.
- Arbeitsschutzhandschuhe zur Vermeidung von Schnitt- Kratzverletzungen an den Händen
- Schnittschutzhose (Klasse 1), sie soll vor allen Dingen vor Verletzungen durch die Motorsäge schützen. In die Hose werden lange Fasern (Kunststoff) eingearebeitet, die sich beim sägen in die Hosen um das Antriebsrad der Säge wickeln und sie in Sekundenbruchteilen zum Stehen bringen.
- Schnittschutzstiefel (Klasse 1) müßen mind. 19,5 cm Schaftlänge haben, eine Stahlkappe, Schnittschutzeinlage, griffige Sohle und Knöchelschutz aufweisen.
- Arbeitshandschuhe für Motorsägenarbeiten
- Wetterkleidung für nasses Wetter sollte auch nicht fehlen.
Achten Sie beim Kauf auf folgende Kennzeichungen:
- Alle Produkte müßen das CE und GS und FPA-Zeichen haben

- Schutzhelm: DIN EN 397
- Gehörschutz: DIN EN 352
- Visier: DIN EN 1731
- Handschuhe: DIN EN 420, 388
- Stiefel: DIN EN 345, 344 Teil 2 und Schnittschutzklasse 1
- Hose: DIN EN 381 und Schnittschutzklasse 1


